Seit Einführung der DIN 6868-157 ist die Mammographie-Befundung auf Monitoren mit einer Auflösung von 2048 x 2048 rechtssicher durchführbar. Beim Mammo-Screening fehlte bis dato jedoch die Zulassung der KVB.

Nun hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine neue Fassung der Anlage 9.2 herausgegeben.

Durch den folgend zitierten zusätzlichen Passus wird deutlich gemacht, dass auch ein Bildschirm mit einer Auflösung von ≥2048 x ≥4096 nutzbar ist, also z.B. ein EIZO RadiForce RX850.

Zitat Anlage 9.2, Bundesmantelvertag für Ärzte, Seite 66:

„…Alternativ ein einzelnes für die Mammographie entsprechend leistungsfähiges und großes Bildwiedergabegerät mit einer Matrix von ≥2048 x ≥4096 Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening…“

Hier geht es direkt zur aktualisierten Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrages für Ärzte:

https://www.kbv.de/media/sp/09.2_Mammographie.pdf